Kindergarten – 5. Schuljahr – 8. / 9. Schuljahr
Schulärztliche Untersuchungen gewährleisten das körperliche und seelische Wohl der Kinder und Jugendlichen in der obligatorischen Schulzeit. Sie sind wichtige Voraussetzungen für gute schulische Leistungen.
Die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen ist wichtig! Regelmäßige Untersuchungen werden empfohlen, um möglichst frühzeitig eventuelle Auffälligkeiten entdecken und behandeln zu können, welche der schulischen Entwicklung entgegenstehen.
Während der Volksschulzeit sind drei schulärztliche Untersuchungen vorgesehenen (Schuleintritt, 5. Primarklasse, Schulaustritt). Die Schulärztinnen und Schulärzte klären die Eltern dabei auch über den eidgenössischen Impfplan und die fälligen oder nachzuholenden Impfungen auf. Sie impfen die Kinder aber nur mit Zustimmung der Eltern.
Die schulärztlichen Untersuchungen sind für die Familien kostenlos. Die Untersuchungen können auch bei einer Privatärztin bzw. einem Privatarzt durchgeführt werden. Diese Kosten übernehmen dann aber die Eltern. Zur Untersuchung bringt ihr Kind die Formulare für die Untersuchung, das Gesundheitsheft, den Impfausweis und den Fragebogen über den Gesundheitszustand bei Jugendlichen (nur in der 8. Klasse) mit.
Melden Sie Ihr Kind noch vor den Winter-/Weihnachtsferien für die Schuluntersuchung an. Bitte bringen Sie zum Termin die Ihnen von der Schule ausgehändigten oder zugesandten Formulare und den Elternbrief zur Untersuchung mit. Ebenso das Gesundheitsbuch/Vorsorgeheft und den Impfausweis.
Sie können online einen Termin buchen oder telefonisch einen meistens mindestens 30-minütigen Termin für eine Schuluntersuchung vereinbaren.
Terminart: Schulärztliche Untersuchungen
ca. 20 – 30 Minuten
Shibakinderarzt GmbH
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Bei einem dringenden medizinischen Problem ausserhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich zunächst telefonisch
an die kostenpflichtige Rufnummer des Ostschweizer Kinderspitals St. Gallen (Tel. 0900 144 100)
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an die Festnetznummer des Kinder-Beratungstelefons am Kinderspital Münsterlingen (Tel. 058 387 78 83).
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in der Reihenfolge der von uns zugeordneten Dringlichkeit beantwortet.
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